ZfIR 2013, 826

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtAO § 74; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20186. Zur steuerlichen Ausfallhaftung der am Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümer von dem Unternehmen dienenden Gegenständen, hier: ErbbaurechtBVerfG, Beschl. v. 17.09.2013 – 1 BvR 1928/12 (BFH)BVerfGBeschl.17.9.20131 BvR 1928/12BFH

Leitsätze der Redaktion:

1. Die steuerliche Ausfallhaftung nach § 74 AO des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen, die er diesem Unternehmen überlässt, gilt auch im Falle eines Erbbaurechts, das dem Unternehmen als Betriebsgrundlage dient.

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