ZfIR 2013, 826

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtZPO §§ 767, 768; BGB § 162 Abs. 1, § 242184. Treuwidriges Verhalten des Schuldners bei Ablehnung des Angebots des Zessionars zum Eintritt in den Sicherungsvertrag nach vorheriger Zustimmung zur Abtretung im VerwertungsfallBGH, Urt. v. 14.06.2013 – V ZR 148/12 (OLG Hamm)BGHUrt.14.6.2013V ZR 148/12OLG Hamm

Leitsatz des Einsenders:

Der „Eintritt“ in den Sicherungsvertrag ist keine Rechtsbedingung, sondern eine Vollstreckungsbedingung. Verstößt der Schuldner mit seiner Weigerung, das Angebot zur Vereinbarung eines Schuldbeitritts oder einer Schuldübernahme anzunehmen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, so muss er sich so behandeln lassen, als habe der Gläubiger die Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag gegenüber dem Schuldner übernommen

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