ZfIR 2013, 812

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB §§ 1990, 1967 Abs. 2; WEG § 16 Abs. 2; ZPO § 780Haftung des Erben für nach dem Erbfall begründete Wohngeldzahlung als (auch) EigenverbindlichkeitBGB§ 1990BGB§ 1967WEG§ 16ZPO§ 780BGH, Urt. v. 05.07.2013 – V ZR 81/12 (LG Düsseldorf)BGHUrt.5.7.2013V ZR 81/12LG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann.
2. Hiervon ist in der Regel spätestens dann auszugehen, wenn er die Erbschaft angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist und ihm faktisch die Möglichkeit zusteht, die Wohnung zu nutzen.

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