ZfIR 2012, 841

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtKostO § 16; BGB § 464 Abs. 2190. Keine Berücksichtigung der Maklerprovision in notarieller Kostenberechnung bei nicht im Interesse der Parteien liegender Aufnahme einer Maklerklausel im GrundstückskaufvertragOLG Hamm, Beschl. v. 21.08.2012 – I-15 W 224/11 (LG Essen)OLG HammBeschl.21.8.2012I-15 W 224/11LG Essen

Leitsatz des Gerichts:

1. Im Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts wird der Erstkäufer von einer eigenen vertraglichen Provisionspflicht gegenüber dem Makler frei. Eine eigene Provisionspflicht des Verkäufers bleibt unberührt.

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