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Trinkwasserverordnung: Fristverlängerung für Kontrollpflichten geplant

Am 1.11.2011 trat die novellierte Bundes-Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in Kraft. Die wichtigste Änderung ist ein neu festgelegter technischer Maßnahmenwert für Legionellen. Daraus ergibt sich eine Kontrollpflicht für Betreiber von Großanlagen für die Warmwasseraufbereitung. Alle Trinkwasser-Installationen mit einem Warmwasserbehälter größer gleich 400 Liter oder Wasserleitungen in denen sich mehr als drei Liter Wasser von der Warmwassererzeugung bis zum Wasserhahn befinden, müssen einmal jährlich überprüft werden.
Nach starker Kritik an den vorgesehenen Prüfintervallen soll nun nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachgebessert werden. Die Intervalle sollen auf eine Prüfungspflicht alle drei Jahre verlängert werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 31.10.2011 und IZ vom 10.11.2011, S. 9)

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