ZfIR 2011, 840

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 37 Nr. 1189. Ordnungsgemäße Terminsbestimmung bei Bezeichnung eines auch als Büro genutzten Objekts als „Einfamilienhaus“BGH, Beschl. v. 29.09.2011 – V ZB 65/11 (LG Verden)BGHBeschl.29.9.2011V ZB 65/11LG Verden

Leitsatz des Gerichts:

Die Bezeichnung der Nutzungsart eines Grundstücks in der Terminsbestimmung als „bebaut mit einem Einfamilienhaus“ genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG auch dann, wenn einige Räume des Einfamilienhauses als Ingenieurbüro genutzt werden.

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