ZfIR 2011, 839

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGBO § 7; WEG § 1 Abs. 4, §§ 4, 6185. Keine Aufhebung aller Sondereigentumsrechte bei Veräußerung einer realen Teilfläche des WEG-GrundstücksKG, Beschl. v. 25.01.2011 – 1 W 479, 480/11KGBeschl.25.1.20111 W 479, 480/11

Leitsatz des Gerichts:

Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.

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