ZfIR 2010, A 18

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Gesetzgebung: Gesetz über Teilzeit-Wohnrechteverträge verabschiedet

Der Deutsche Bundestag verabschiedete ein Gesetz über Timesharing-Urlaub. Das von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Gesetz über Teilzeit-Wohnrechteverträge – auch als „Timesharing“ bekannt – und ähnliche Urlaubsangebote verbessert den Verbraucherschutz bei so genannten Teilzeit-Wohnrechten. Verbesserte Informationspflichten sollen für mehr Transparenz sorgen, damit Urlauber eine verlässliche Entscheidungsgrundlage haben. Der Schutz wird auf neue Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern und neue Urlaubsmodelle zu erfassen, etwa Reise-Rabatt-Clubs. Teilzeit-Wohnrechteverträge sind schon ab einem Jahr Laufzeit erfasst. Bei allen diesen Verträgen steht dem Verbraucher in Zukunft ein Widerrufsrecht zu. Dabei können innerhalb der Widerrufsfrist keine Anzahlungen verlangt werden. Bei Widerruf entstehen dem Verbraucher keine Kosten mehr. Die Reform soll auch den Unternehmen nützen, weil grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden, so die Bundesjustiministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Teilzeit-Wohnrechte sind bei deutschen Urlaubern weit verbreitet. Dabei zahlt der Kunde für das Recht, eine Ferienwohnung oder ein Hotel jedes Jahr für eine gewisse Zeit zu nutzen. Viele Urlauber werden im Urlaub überredet, sich auf unseriöse Verträge einzulassen. Die neue europäische Timeshare-Richtlinie bringt für ganz Europa ein höheres Verbraucherschutzniveau, egal ob die Verträge in Deutschland, Spanien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen werden. Das Gesetz über Teilzeit-Wohnrechteverträge bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 30.10.2010)

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