ZfIR 2010, 817

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGKG § 49a; WEG § 12 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1, § 61188. Kostenfestsetzung zur Zustimmung der Veräußerung von Wohnungseigentum bei 10-20 % des KaufpreisesOLG Celle, Beschl. v. 18.08.2010 – 4 W 145/10 (LG Lüneburg)OLG CelleBeschl.18.8.20104 W 145/10LG Lüneburg

Leitsatz des Gerichts:

Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn – bzw. Teileigentum ist nicht mit dem vollen Wert des vereinbarten Kaufpreises, sondern einem Bruchteil (10 – 20 %) davon festzusetzen.

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