ZfIR 2010, 809

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2010RechtsprechungBau-, Boden- und UmweltrechtBauGB § 123 Abs. 1, § 131 Abs. 1, §§ 132, 133 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 203 Abs. 1; KGG §§ 24, 25Verteilung des Erschließungsaufwands für gemeindegebietsfremde Grundstücke auf Grundlage gebietsübergreifender SatzungBauGB§ 123BauGB§ 131BauGB§ 132BauGB§ 133BauGB§ 203KGG§ 24KGG§ 25BVerwG, Urt. v. 03.06.2010 – BVerwG 9 C 3.09 (VGH Kassel)BVerwGUrt.3.6. 2010BVerwG 9 C 3.09VGH Kassel

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einer entlang der Gemeindegrenze verlaufenden Erschließungsanlage (Anbaustraße) werden von dieser auch die angrenzenden gemeindegebietsfremden Grundstücke erschlossen i.S. v. § 131 Abs. 1 BauGB und sind daher in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einzubeziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gemeindliche Satzung i.S. v. § 132 BauGB, deren Geltungsbereich sich auch auf die gemeindegebietsfremden Grundstücke erstreckt.
2. Die Möglichkeit, die Satzungs- und Abgabenhoheit der die Erschließungsmaßnahme betreibenden Gemeinde auf die gemeindegebietsfremden Grundstücke zu erstrecken, besteht zum einen im Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Nachbargemeinde gemäß den Landesgesetzen über kommunale Zusammenarbeit (unter den dort genannten Voraussetzungen), zum anderen im Erlass einer Rechtsverordnung gem. § 203 Abs. 1 BauGB, mit der die Erschließungsaufgabe und die Befugnis zur Beitragserhebung auf die erstgenannte Gemeinde übertragen werden (im Anschluss an das Urteil v. 28.11.2007 – BVerwG 9 C 10.07 – BVerwGE 130, 52 Rz. 27 ff. = Buchholz 406.11 § 203 BauGB Nr. 1).

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