ZfIR 2009, 838

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 767; GVG § 72 Abs. 2 Satz 1190. Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz des Oberlandesgerichts für Berufung bei Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss im WEG-VerfahrenZfIR 2009, 839BGH, Beschl. v. 19.02.2009 – V ZB 188/08 (LG Leipzig)BGHBeschl.19.2.2009V ZB 188/08LG Leipzig

Leitsätze des Gerichts:

1. Mit der Vollstreckungsabwehrklage wird nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet.

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