ZfIR 2009, 838

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a189. Keine Aufhebung eines rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses aus vollstreckungsschutzrechtlichen GründenBGH, Beschl. v. 01.10.2009 – V ZB 37/09 (LG Potsdam)BGHBeschl.1.10.2009V ZB 37/09LG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss kann nicht nach § 765a ZPO aufgehoben werden.

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