ZfIR 2009, 837

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht§ 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB182. Unwirksamkeit einzelner Klausel über unzulässige Schließungszeiten im Rahmen formularmäßig vereinbarter Betriebspflicht des MietersKG, Urt. v. 05.03.2009 – 8 U 177/08 (LG Berlin)KGUrt.5.3.20098 U 177/08LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Eine in einem Mietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft enthaltene Klausel mit dem Inhalt „Zeitweise Schließungen (z. B. aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen, Betriebsferien, Inventuren) sind nicht zulässig“ ist wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn der Mieter hierdurch an der Durchführung der ihm vertraglich auferlegten Schönheitsreparaturen gehindert wird.

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