ZfIR 2009, 837

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 556 Abs. 3181. Abgrenzung formeller Wirksamkeit von inhaltlicher Richtigkeit bei auf Basis der Soll-Vorschüsse erstellter NebenkostenabrechnungBGH, Beschl. v. 23.09.2009 – VIII ZA 2/08 (LG Hamburg)BGHBeschl.23.9.2009VIII ZA 2/08LG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Eine Abrechnung der Betriebskosten auf der Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Vorauszahlungen (Soll-Vorschüsse) anstatt der tatsächlich vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen (Ist-Vorschüsse) ist formell wirksam. Ob die vorgenommenen Abzüge der Höhe nach zutreffend angesetzt sind, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung.

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