ZfIR 2008, 813

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 16 Abs. 1 und 3, § 18 Abs. 3; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 1 und 2187. Steuerrechtliche Berücksichtigung eines von dem Ehegatten betrieblich genutzten Raumes im gemeinsamen Haus der Eheleute bei Veräußerung seines GewerbesBFH, Urt. v. 29.04.2008 – VIII R 98/04 (FG Düsseldorf)BFHUrt.29.4.2008VIII R 98/04FG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis, so erhöhen die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn, und zwar auch dann, wenn der nutzende Ehegatte alle Kosten für diesen Raum als Betriebsausgaben abgezogen hatte.

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