ZfIR 2008, 811

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtHeizkostenVO § 5 Abs. 2 Satz 1181. Erforderlichkeit der Vorerfassung von Wärmeverbrauchsanteilen durch Wärmezähler bei verschiedenen Nutzergruppen (Wohnungs- und Gewerbemieter)BGH, Urt. v. 16.07.2008 – VIII ZR 57/07 (LG Mannheim)BGHUrt.16.7.2008VIII ZR 57/07LG Mannheim

Leitsatz des Gerichts:

Eine Vorerfassung i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkV erfordert, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird. Das gilt auch dann, wenn nur zwei Nutzergruppen vorhanden sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass nur der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch gemessen wird und der Anteil der anderen Nutzergruppe am Gesamtverbrauch in der Weise errechnet wird, dass vom Gesamtverbrauch der gemessene Anteil der einen Nutzergruppe abgezogen wird.

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