ZfIR 2008, 806
Leitsatz der Redaktion:
Keine Zwangsverwalterhaftung auf Schadensersatz gegenüber Ersteher, wenn nach zuschlagsbedingter Aufhebung der Zwangsverwaltung Überschussauskehr an den Gläubiger ohne Abzug des Kautionsbeitrages erfolgt.
ZfIR 2008, 807
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