RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
AG Wedding: Eigentümerversammlung unter freiem Himmel
Das AG Wedding entschied mit Urteil vom 13. 7. 2020 (9 C 214/20), dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie das Abhalten einer Wohnungseigentümerversammlung im Freien ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, wenn nicht mit Störungen oder Einflussnahme Dritter zu rechnen ist.
In dem Verfahren hatte der Verwalter – nachdem ein Umlaufverfahren gescheitert war – entschieden, die Wohnungseigentümerversammlung auf dem Spielplatz auf dem Grundstück der WEG unter freiem Himmel abzuhalten.
Das AG Wedding urteilte, dass der Verwalter das ihm zustehende Ermessen bei der Wahl des Versammlungsortes angemessen ausgeübt habe und insbesondere kein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung vorliege.
(GE 2020/1132, PM BBU v. 7. 10. 2020)