ZfIR 2020, 764

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und Umweltrecht BauGB § 17 Abs. 2176. Voraussetzungen der zweiten Verlängerung einer Veränderungssperre bei beabsichtigter Änderung bestehenden Bebauungsplans BauGB§ 17 VGH Mannheim, Urt. v. 15.09.2020 – 3 S 1465/20VGH MannheimUrt.15.9.20203 S 1465/20

Leitsätze des Gerichts:

1. Treibt eine Gemeinde ihre Bauleitplanung über lange Phasen ohne ersichtlichen Grund nicht voran, so dass der Abschluss des Verfahrens innerhalb der Geltungsdauer der (bereits verlängerten) Veränderungssperre nur zeitlich knapp möglich ist, können Unwägbarkeiten, die zu einer weiteren Verzögerung des Satzungsbeschlusses führen, in die Sphäre der planenden Gemeinde fallen, so dass eine zweite Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB ausscheidet.
2. Eine Satzung über eine gemeindliche Veränderungssperre als Rechtsnorm im materiellen Sinn muss den aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitenden Geboten der Bestimmtheit und Normenklarheit entsprechen.

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