ZfIR 2020, 763

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 18, 22, 35 Abs. 1 Satz 1; EUV 650/2012 Art. 69; CC ITA Art. 649 Satz 1175. Kein Nachweis des Eigentums an einer Immobilie bei (nach italienischem Recht) schuldrechtlich wirkender Teilungsanordnung des Erblassers GBO§ 18 GBO§ 22 GBO§ 35 EUV 650/2012Art. 69 CC ITAArt. 649 OLG München, Beschl. v. 29.09.2020 – 34 Wx 236/20 (AG München)OLG MünchenBeschl.29.9.202034 Wx 236/20AG München

Leitsatz des Gerichts:

Ergibt sich aus dem Vortrag der Antragstellerin im Grundbuchverfahren, dass ein dinglicher Übergang des Eigentums an einem Nachlassgegenstand nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Abschluss eines Auseinandersetzungsvertrags erfolgt ist, ist die Vermutung der Richtigkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses nach Art. 69 EuErbVO widerlegt.

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