ZfIR 2020, 763

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1093174. Allgemeine Kostentragungspflicht des Eigentümers als dinglicher Inhalt eines Wohnungsrechts BGB§ 1093 OLG Nürnberg, Beschl. v. 06.10.2020 – 15 W 2130/19 (rechtskräftig; AG Straubing)OLG NürnbergBeschl.6.10.202015 W 2130/19rechtskräftigAG Straubing

Leitsatz des Gerichts:

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Berechtigten eines Wohnungsrechts, nach der die Kosten für Schönheitsreparaturen, Wasser, Abwasser, Heizung, Strom und Gas, den Kaminkehrer und die Müllabfuhr der Eigentümer trägt, kann zum dinglichen Inhalt des Wohnungsrechts gemacht werden.

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