ZfIR 2019, 769

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 104; ZVG § 161Kostenfestsetzung für oder gegen den Zwangsverwalter auch nach Aufhebung der Zwangsverwaltung ZPO§ 104 ZVG§ 161 BGH, Beschl. v. 27.06.2019 – V ZB 27/18 (LG Rostock)BGHBeschl.27.6.2019V ZB 27/18LG Rostock

Leitsatz des Gerichts:

Enthält ein vollstreckbarer Titel eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Zwangsverwalters, ist der Zwangsverwalter in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren ohne weiteres (aktiv oder passiv) prozessführungsbefugt, und zwar auch dann, wenn die Zwangsverwaltung vor Einleitung des Rechtsstreits, während des laufenden Prozesses oder nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens aufgehoben worden ist.

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