ZfIR 2018, 736

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 548 Abs. 1Kurze Verjährungsfrist für Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache bei Annahmeverzug des Vermieters BGB§ 548 OLG Brandenburg, Urt. v. 19.06.2018 – 3 U 72/17 (nicht rechtskräftig; LG Potsdam)OLG BrandenburgUrt.19.6.20183 U 72/17nicht rechtskräftigLG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Erlangung des unmittelbaren Besitzes der Mietsache durch den Vermieter nach wirksamer Kündigung steht es gleich, wenn der Vermieter sich selbst der Möglichkeit begibt, die unmittelbare Sachherrschaft auszuüben, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel (hier: die Entgegennahme des Zugangscodes zu der Schließeinrichtung) zurückweist.
ZfIR 2018, 737
2. Bei dem im Annahmeverzug befindlichen Vermieter beginnt die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Verschlechterung der Mietsache gem. § 548 BGB zu laufen.

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