ZfIR 2017, 751

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 30a; WEG § 19 Abs. 1180. Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag des Schuldners/Wohnungseigentümers ZVG§ 30a WEG§ 19 LG Regensburg, Beschl. v. 21.08.2017 – 64 T 309/17 (AG Regensburg)LG RegensburgBeschl.21.8.201764 T 309/17AG Regensburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch bei der Vollstreckung eines sog. Entziehungsurteils nach § 19 Abs. 1 WEG kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners eine einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gem. § 30a ZVG beschließen.
2. Eine einstweilige Einstellung der nach rechtskräftigem Entziehungsurteil angeordneten Zwangsversteigerung gem. § 30a ZVG ist begründet, wenn eine Prognose gestellt wird, aus der sich ergibt, dass die Veräußerung des Wohnungseigentums an Dritte innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Aussicht auf Erfolg abgeschlossen werden kann; dabei bedarf es des Nachweises bereits konkret gewordener Vertragsverhandlungen.

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