ZfIR 2017, 749

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 51174. Eintragung von Finanzierungsgrundschuld und Vormerkung trotz eingetragenen Nacherbenvermerks GBO§ 51 ZfIR 2017, 750 OLG Hamm, Beschl. v. 14.08.2017 – 15 W 265/17 (AG Bad Oeynhausen)OLG HammBeschl.14.8.201715 W 265/17AG Bad Oeynhausen

Leitsätze:

1. Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch dann eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll. (Leitsatz des Gerichts.)
2. Hat der Erblasser entsprechend der testamentarischen Regelung an die Einbeziehung etwaiger Urenkel ersichtlich nicht gedacht, reicht für die Löschung eines Nacherbenvermerks die Zustimmung der Enkel als Nacherben aus. (Leitsatz der Redaktion.)

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