ZfIR 2017, 749

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 546 Abs. 1, §§ 985, 1004 Abs. 1, § 2041173. Räumungs- und Herausgabeanspruch einer von als Miterben im Wege des dinglichen Vorkaufsrechts zur gesamten Hand erworbenen Garage BGB§ 546 BGB§ 985 BGB§ 1004 BGB§ 2041 BGH, Urt. v. 30.06.2017 – V ZR 232/16 (OLG Bremen)BGHUrt.30.6.2017V ZR 232/16OLG Bremen

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Eigentums an einer Garage für den Nachlass durch die Miterben in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit liegen vor, wenn der Zuerwerb der Garage ersichtlich den Wert einer auf demselben Grundstück befindlichen, in den Nachlass gefallenen Wohnung erhöht und die Miterben in einer notariellen Vereinbarung die Auflassung erklären.
2. Sind die Miterben danach durch Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemeinschaftlich zur gesamten Hand eingetragene Eigentümer, können sie gem. § 546 Abs. 1 BGB oder §§ 985, 1004 Abs. 1 BGB die Räumung und Herausgabe der Garage verlangen.

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