RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Keine Ausdehnung der Berufshaftpflichtversicherung auf Makler
Der Bundesrat bezog am 14. 10. 2016 in seiner 949. Sitzung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmakler Stellung.
Insbesondere der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz merkten Änderungsbedarf an (BR-Drs. 496/1/16). In der Sitzung wurden jedoch fast alle inhaltlichen Empfehlungen der Ausschüsse mehrheitlich abgelehnt. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Verlängerung der Frist für den Nachweis der Sachkunde von 12 Monate nach Verkündung auf 12 Monate nach Inkrafttreten verlängert werden. Dabei soll die Übergangszeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten von 9 Monate auf mindestens 12 Monate bzw. 18 Monate verlängert werden. Darüber hinaus sollen auch erworbene Fähigkeiten aus unselbstständiger Arbeit für eine Berücksichtigung im Rahmen der „Alte-Hasen-Regelung“ ausreichen. Der Gesetzentwurf sieht aktuell vor, dass die Bestandsschutzregelung nur für Gewerbetreibende gilt, die seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen selbstständig als Wohnungseigentumsverwalter oder Immobilienmakler tätig sind. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
(Quelle: DDIV-News vom 14. 10. 2016)