RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Änderung des Bundesmeldegesetzes
Seit dem 1. 11. 2015 gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Am 1. 11. 2016 trat nun das Erste Änderungsgesetz zum Bundesmeldegesetz in Kraft.
Nach dem Änderungsgesetz muss eine Wohnungsgeberbescheinigung künftig nur noch bei der Anmeldung bei einer Meldebehörde vorgelegt werden. Im Falle einer Abmeldung entfällt diese Pflicht. Zudem kann die Abmeldung nach einem Wegzug ins Ausland künftig vollständig elektronisch erfolgen. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger künftig weitgehend selbst bestimmen, welche ihrer Daten in eine Meldebescheinigung aufgenommen werden.
(Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 1. 11. 2016)