ZfIR 2016, 765

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht ZPO § 765a179. Keine Einstellung des ZV-Verfahrens bei Vorliegen geeigneter medizinischer Behandlung einer bestehenden Suizidgefährdung ZPO§ 765a LG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2016 – 10 T 295/16 (AG Stuttgart)LG StuttgartBeschl.29.9.201610 T 295/16AG Stuttgart

Leitsatz der Redaktion:

Macht der Schuldner wegen des drohenden Eigentumsverlusts seiner Immobilie durch Zwangsversteigerung eine bestehende Suizidalität geltend, kann diese nicht die Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens rechtfertigen, wenn der Schuldner aus einer kurzzeitigen stationären Behandlung entlassen worden ist und der Suizidgefahr durch die ambulante Behandlung mit Psychopharmaka begegnet werden kann.

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