ZfIR 2016, 765

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht WEG § 28 Abs. 3; HeizkostV § 7 Abs. 2 Satz 1176. Verteilung der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der HeizkostenV in der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft WEG§ 28 HeizkostV§ 7 BGH, Urt. v. 03.06.2016 – V ZR 166/15 (LG Saarbrücken)BGHUrt.3.6.2016V ZR 166/15LG Saarbrücken

Leitsatz des Gerichts:

In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt.

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