ZfIR 2015, A 4

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Aktuell

OLG Hamm: Eingeschränkte Verkehrssicherungspflichten bei Autowaschanlage

Dass es beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes durch betriebsbedingt verspritztes Wasser zu einer – mit vertretbarem Aufwand – nicht zu verhindernden Glättebildung kommen kann, ist allgemein bekannt. Auf diese Gefahr muss ein Kunde deswegen nicht hingewiesen werden, so das OLG Hamm (Urt. v. am 22. 05. 2015 – 9 U 171/14) in einem jetzt veröffentlichten Urteil.
Die Klägerin stürzte, nachdem sie ihr Auto mittels einer Waschbürste in einem sog. Selbstbedienungswaschplatz gereinigt hatte, auf dem Weg zu einem Mülleimer ca. 1 m vor ihrem Fahrzeug. Grund war nach ihrer Darstellung, dass das beim Reinigen verlaufene Waschwasser zwischenzeitlich an einzelnen Stellen gefroren war. Die Klägerin erlitt Frakturen an einem Lendenwirbel und der linken Hand und musste operativ versorgt werden. Sie verlangte erfolglos vom Beklagten wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflichtverletzung Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und Ersatz für materielle Schäden.
Zwar treffe den Betreiber einer Waschanlage grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf betriebsbedingte Gefahrenquellen, an deren Erfüllung insbesondere im Winter erhöhte Anforderungen zu stellen seien. Im vorliegenden Fall bestehe jedoch die Besonderheit, dass der Beklagte einen Waschplatz in Selbstbedienung unterhalten habe und dass eine Glatteisbildung nicht durch Regen oder Schnee, sondern durch überfrierendes Waschwasser infrage stehe. Die Verkehrssicherungspflicht des Beklagten gehe nicht so weit, dass er bei fortlaufender Nutzung des Waschplatzes und winterlichen Temperaturen während oder nach jeder SB-Wäsche Maßnahmen zur Verhinderung stellenweiser Blitzeisbildung zu treffen habe.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Az. beim BGH: VI ZR 413/15)
(Quelle. Pressemitteilung des OLG Hamm vom 5. 10. 2015)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell