ZfIR 2015, 814

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Verfahrens- und Vollstreckungsrecht ZVG § 52 Abs. 1 Satz 2, § 91 Abs. 1; SächsKAG § 24180. Erlöschen einer öffentlichen Last durch Zuschlag mangels rechtzeitiger Anmeldung zur Festsetzung des geringsten Gebots ZVG§ 52 ZVG§ 91 SächsKAG§ 24 OVG Bautzen, Beschl. v. 18.03.2014 – 5 A 651/12 (VG Dresden)OVG BautzenBeschl.18.3.20145 A 651/12VG Dresden

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine öffentliche Last gem. § 24 SächsKAG stellt ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gem. § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anmeldung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde.
2. Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gem. § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden.

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