ZfIR 2015, 813

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht WEG § 22 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1, § 242178. Beschluss der Eigentümerversammlung als notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen auf einer Sondernutzungsfläche WEG§ 22 WEG§ 14 BGB§ 1004 BGB§ 242 LG München I, Urt. v. 06.07.2015 – 1 S 22070/14 WEG (rechtskräftig; AG München)LG München IUrt.6.7.20151 S 22070/14 WEGrechtskräftigAG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Zustimmung nach § 22 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Nr. 1 WEG muss im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümer-ZfIR 2015, 814gemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht.
2. Eine isoliert außerhalb eines Beschlussverfahrens formlos erklärte Zustimmung zu einer zustimmungsbedürftigen Maßnahme nach § 22 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Nr. 1 WEG löst den Missbrauchseinwand nach § 242 BGB gegen ein Beseitigungsverlangen nicht aus, solange keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

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