ZfIR 2014, 791

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 57, 57a; BGB § 566c180. Keine gegenüber Ersteher rechtswirksame einmalige Mietvorauszahlung bei deren Vereinbarung in mietvertraglichem NachtragLG Berlin, Beschl. v. 01.10.2014 – 63 S 271/14 (AG Charlottenburg ZfIR 2014, 665 (LS))LG BerlinBeschl.1.10.201463 S 271/14AG Charlottenburg ZfIR 2014, 665 (LS)

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Vereinbarung einer Einmalzahlung für die gesamte Mietdauer ist nur dann beachtlich, wenn sie im ursprünglichen Mietvertrag vereinbart wurde.

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