ZfIR 2014, 791

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtEMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 1040 Abs. 3; BGB § 125 Satz 1, §§ 139, 311b Abs. 1; GmbHG § 15 Abs. 4 Satz 1178. Wirksamkeit der Schiedsklausel in einem notariellen Grundstücks- und Geschäftsanteilskaufvertrag auch ohne Beurkundung der in Bezug genommenen SchiedsgerichtsordnungBGH, Beschl. v. 24.07.2014 – III ZB 83/13 (OLG München) +BGHBeschl.24.7.2014III ZB 83/13OLG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen Zuständigkeitszwischenentscheid nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist das OLG (§ 1062 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) nicht nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet, da verfahrensrechtliche Entscheidungen mangels Entscheidung in der Sache nicht dem Anwendungsbereich dieser Norm unterfallen.

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