ZfIR 2014, 790

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 215,§ 242,§ 273 Abs. 1, § 274 Abs. 1, §§ 387, 853173. Keine Aufrechnung oder Leistungsverweigerungsrecht zur wirtschaftlichen Durchsetzung verjährten Schadensersatzanspruchs gegenüber ihre Aufklärungspflicht verletzender BankOLG Nürnberg, Beschl. v. 10.10.2014 – 14 U 1994/13 (LG Nürnberg-Fürth)OLG NürnbergBeschl.10.10.201414 U 1994/13LG Nürnberg-Fürth

Leitsatz des Gerichts:

Ein Darlehensnehmer, der beim Erwerb einer kreditfinanzierten Immobilie einen sittenwidrig überhöhten Kaufpreis bezahlt hat oder von den Vertreibern des Objekts arglistig getäuscht worden ist und dessen auf den Vorwurf einer diesbezüglichen Kenntnis gestützter, auf eine Aufhebung des Darlehensvertrags gerichteter Schadensersatzanspruch gegen die kreditgebende Bank verjährt ist, kann sein wirtschaftliches Ziel, die laufenden Darlehensverbindlichkeiten nicht weiter bedienen zu müssen, nicht dadurch erreichen, dass er mit seinem Befreiungsanspruch aufrechnet oder aus diesem ein Leistungsverweigerungsrecht ableitet.

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