ZfIR 2014, 789

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtHPflG § 2 Abs. 3 Nr. 1; AVBWasserV § 10171. Ausschluss der Gefährdungshaftung der Gemeinde als Eigentümer des (Wasser-)Grundstücksanschlusses bei dessen Beschädigung innerhalb des Gebäudes des GrundstückseigentümersZfIR 2014, 790BGH, Urt. v. 11.09.2014 – III ZR 490/13 (OLG Koblenz) +BGHUrt.11.9.2014III ZR 490/13OLG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-)Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet.

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