ZfIR 2013, 786

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 21 Abs. 1 Nr. 1178. „Teilweise“ Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Selbstnutzung einzelner Räume während langjährigen Leerstands einer WohnungBFH, Urt. v. 12.06.2013 – IX R 38/12 (FG Hannover)BFHUrt.12.6.2013IX R 38/12FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat. Diese Grundsätze sind auch auf den Leerstand einzelner Räume innerhalb einer Wohnung, die vom Steuerpflichtigen im Übrigen anderweitig genutzt wird, anzuwenden.

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