ZfIR 2013, 786

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 307 Abs. 1 Satz 1176. Unwirksamkeit erwerbsvertraglicher Klausel zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger bestimmten VerwalterBGH, Beschl. v. 12.09.2013 – VII ZR 308/12 (OLG Düsseldorf)BGHBeschl.12.9.2013VII ZR 308/12OLG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gem. § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.

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