ZfIR 2013, 786

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtErbbauRG § 1 Abs. 1174. Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes zur Eintragung eines Erbbaurechts mit Angabe zur Art der geplanten BebauungOLG Nürnberg, Beschl. v. 20.09.2013 – 15 W 1465/13 (AG Regensburg)OLG NürnbergBeschl.20.9.201315 W 1465/13AG Regensburg

Leitsatz des Gerichts:

Ein Erbbaurecht kann in der Weise bestimmt und im Grundbuch eingetragen werden, dass der Erbbauberechtigte auf dem Erbbaugrundstück Hallen und Silos für die Lagerung, Behandlung und den Umschlag von Waren aller Art mit den benötigten Büro-, Sozial- und Hallenflächen samt Außenanlagen errichten und betreiben darf und bei der Bebauung die planungsrechtlichen Vorgaben im Zeitpunkt der Antragstellung einzuhalten sind. Eine genaue Angabe der Zahl der Bauwerke ist nicht erforderlich (Anschluss an BGHZ 126, 12).

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