ZfIR 2013, 785

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 546a; InsO § 55 Abs 1 Nr 2, Nr 3, §§ 86, 87173. Zum Entschädigungsanspruch des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe in der Insolvenz des MietersZfIR 2013, 786OLG Koblenz, Beschl. v. 25.02.2013 – 5 W 95/13 (LG Bad Kreuznach)OLG KoblenzBeschl.25.2.20135 W 95/13LG Bad Kreuznach

Leitsatz des Gerichts:

Der Entschädigungsanspruch des Vermieters wegen verspäteter Rückgabe führt in der Insolvenz des Mieters nicht zu einem Aussonderungsrecht. Ist das Mietverhältnis bereits vor Insolvenzeröffnung beendet worden, handelt es sich auch nicht um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist nur dann gegeben, wenn der Insolvenzverwalter aus der Weiternutzung Vorteile für die Masse gezogen hat.

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