RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Aktuell
Gesetzgebung: Nutzen von Mietrechtsänderung für Energiewende streitig
Ob eine Mietrechtsänderung die Energiewende begünstigen würde, darüber gehen die Meinungen von Experten auseinander. Neun Fachleute diskutierten über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485) der Bundesregierung in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 15.10.2012 im Bundestag. Ein zentraler Punkt der Debatte – so auch in der Anhörung – ist die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung. Der Regierungsentwurf schließt eine Mietminderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem Zeitraum von drei Monaten aus. Das soll für die Vermieter Anreiz zur Durchführung derartiger Maßnahmen sein. Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland, Berlin begrüßte diese Regelung und betonte deren wirtschaftliche Bedeutung für die Vermieter. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes e. V., Lukas Siebenkotten, äußerte Bedenken: Das Mietrecht würde eingeschränkt, die Regelung für Vermieter keinerlei Vorteile bringen. Werner Hinz, Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe, gab zu bedenken, dass geregelt werden müsse, ob die Dreimonatsfrist mit den Vorbereitungen – etwa dem Gerüstaufbau – oder der Durchführung der Bauarbeiten beginnen solle. Er halte diese Frist deshalb für strittig. Hinz nannte den Gesetzentwurf insgesamt jedoch „praxistauglich“. Die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm warf die Frage auf, wer die Qualität der Sanierung überprüfe.
(Quelle: hib Nr. 442 vom 15.10.2012)