RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Aktuell
BGH: Zwangsvollstreckung wegen Nichtzahlung von Miete zulässig
Am 22.10.2012 hinderte eine Menschenmenge die Gerichtsvollzieherin daran, eine Wohnung in Berlin, Lausitzer Straße, im Wege der Zwangsvollstreckung zu räumen. Dies rief ein erhebliches Echo in den Medien hervor. Grundlage der Räumungsvollstreckung ist ein Urteil des AG Tempelhof Kreuzberg vom 30.8.2011 (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 30.8.2011 – 6 C 23/11). Das LG Berlin bestätigte dieses Urteil in einem Berufungsverfahren am 18.6.2012 und ließ die Revision gegen sein Berufungsurteil nicht zu (LG Berlin, Urt. v. 18.6.2012 sowie Berichtigungsbeschluss vom 13.8.2012 – 67 S 466/11). Der BGH führte in seinem Beschluss vom 15.8.2012 nun aus, die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg (BGH, Beschl. vom 15.8.2012 – VIII ZR 238/12).
Die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts sind nunmehr auf der Webseite des Kammergerichts im Pressebereich im Volltext verfügbar. Die Entscheidung des BGH steht auf der dortigen Website zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung des KG Berlin, Nr. 72/2012 vom 26.10.2012)