ZfIR 2012, 804

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3, §§ 17, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23179. Abzug nach Veräußerung eines Objekts angefallener Schuldzinsen als nachträgliche WerbungskostenBFH, Urt. v. 20.06.2012 – IX R 67/10 (FG Stuttgart)BFHUrt.20.6.2012IX R 67/10FG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. (Änderung der Rechtsprechung)

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