ZfIR 2012, 803

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 38, 39 Abs. 1, § 40; InsO § 32, §§ 315 ff., 332, 333 f., 354 ff. analog173. Keine Voreintragung des Rechtsnachfolgers bei Insolvenzvermerk wegen Sonderinsolvenz über Vermögen als Eigentümer eingetragener aber vollbeendeter KGKG, Beschl. v. 28.08.2012 – 1 W 72/12 (AG Schöneberg)KGBeschl.28.8.20121 W 72/12AG Schöneberg

Leitsatz des Gerichts:

Für die Buchung der Eröffnung des Sonderinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft („über das dem Kommanditisten . . . angewachsene Sondervermögen der ehemaligen . . . KG“) genügt es, wenn (noch) die untergegangene Kommanditgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist; einer Voreintragung ihres Rechtsnachfolgers bedarf es nicht.

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