ZfIR 2012, 797

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 149; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2Unentgeltliche Nutzung aller Räume des beschlagnahmten Objekts durch Ehefrau des SchuldnersOLG Brandenburg, Urt. v. 15.08.2012 – 3 U 128/11 (nicht rechtskräftig)OLG BrandenburgUrt.15.8.20123 U 128/11nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Ehefrau eines Zwangsverwaltungsschuldner ist aufgrund des Umstands, dass sie im Zeitpunkt der Beschlagnahme mit Besitzwillen in dem Objekt wohnt, gegenüber dem Zwangsverwalter zur Nutzung des Wohnraums berechtigt; dies gilt auch dann, wenn der Schuldner selbst zu diesem Zeitpunkt nicht dort wohnt.
ZfIR 2012, 798
2. Im Falle einer einheitlichen Wohnung, die nicht ohne größeren Aufwand zu unterteilen ist, kann der Zwangsverwalter keine Nutzungsentschädigung für entbehrliche (vom Schuldner oder seiner Familie bewohnte) Räume geltend machen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell