ZfIR 2012, 784

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 2 Satz 1, § 839 Abs. 1Keine Unzumutbarkeit der Naturalrestitution bei Belastung des streitbefangenen Grundstücks weit über dessen VerkehrswertBGB§ 249BGB§ 251BGB§ 839LG Zwickau, Urt. v. 29.06.2012 – 1 O 553/11 (nicht rechtskräftig)LG ZwickauUrt.29.6.20121 O 553/11nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird durch die rechtswidrige Erteilung einer Grundstücksverkehrgenehmigung ein Grundstück in Höhe des Zehnfachen des Verkehrswerts belastet, haftet die Gemeinde dem Berechtigten auf Schadensersatz in Form der Rückgabe eines unbelasteten Grundstücks (Naturalrestitution).
2. Die Gemeinde als Schädiger kann sich nicht auf Unverhältnismäßigkeit der Naturalrestitution berufen, wonach dem Berechtigten lediglich der Ersatz des tatsächlichen Verkehrswerts des Grundstücks bzw. des bei Veräußerung erzielten Kaufpreises zusteht.

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