ZfIR 2011, A 4

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Gesetzgebung: Energetische Wohngebäudesanierung

Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen, nach der jährlich 10 % der Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer hätten abgesetzt werden können, im Juli gestoppt. Die Bundesregierung will nun die abgelehnten Steueranreize für Gebäudesanierungen retten und hat deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Voraussetzung für die Förderung: mit der Sanierung muss der Energiebedarf erheblich verringert werden. Die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich 10 % der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 6.6.2011 im Rahmen des Energiekonzeptes beschlossen. Während der Bundestag diesem zustimmte, verweigerte der Bundesrat im Juli seine Zustimmung.
Bis zu 40 % des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die 18 Millionen Gebäude. Um den Atomausstieg bis zum Jahr 2022 zu schaffen sind daher energetische Sanierungsmaßnahmen notwendig. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird am 8.11.2011 zu dem Thema beraten.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 26.10.2011 und FTD vom 26.10.2011)

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