ZfIR 2011, 806

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a180. Keine Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Lebensgefahr bei fehlender konkreter Gefährdung durch ZwangsräumungAG Schwäbisch Hall, Beschl. v. 16.03.2011 – K 119, 123/2009AG Schwäbisch HallBeschl.16.3.2011K 119, 123/2009

Leitsätze der Redaktion:

1. Behauptet die Schuldnerin eine nahe Angehörige sei aufgrund des Zuschlages in ihrer Gesundheit erheblich gefährdet, ist die Bestimmung eines Termins nach § 87 ZVG angezeigt und die Beteiligten sind förmlich zu laden; auf etwaige Rechtsfolgen sollten Nachweise für die Lebensgefährdung nicht erbracht werden, ist hinzuweisen.

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