ZfIR 2011, 805

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 6; RVG §§ 7, 22; RVG- VV Nr. 1008175. Anwaltliche Gesamtvergütung bei einheitlichem Rahmen der Tätigkeit trotz unabhängiger Beauftragung durch mehrere WohnungseigentümerOLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.2011 – 14 W 539, 540/10 (LG Mainz)OLG KoblenzBeschl.30.9.201114 W 539, 540/10LG Mainz

Leitsätze des Gerichts:

1. Aufträge verschiedener Wohnungseigentümer können ein- und dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen, obwohl sie verschiedene Gegenstände zum Inhalt haben. Verfolgen Wohnungseigentümer jeweils eigene Belange und sind die geltend gemachten Ansprüche individuell zu beurteilen, handelt es sich gleichwohl gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit, wenn das Klageverlangen inhaltlich und von seiner Zielrichtung her in einem inneren Zusammenhang steht, der einen einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit ergibt.

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